Auswandererdestination Indonesien

Auswandererdestination Indonesien

Das viertbevölkerungsreichste Land der Welt, Indonesien, gilt nicht als klassisches Einwandererland, findet aber seit einigen Jahren breiteren Zuspruch, insbesondere gestützt durch die zunehmende Populärität der einschlägigen Hotspots (Bali, aber auch Lombok und Jogyakarta) und der anhaltend robust wachsenden Volkswirtschaft, die sich vorab auf der Rohstoffgewinnung und der verarbeitenden Industrie stützt und zunehmend ausländische Expats vornehmlich in die Hauptstadt Jakarta lockt.

Begünstigt wurde diese Entwicklung auch durch eine Modernisierung der vormals undurchsichtigen und teils willkürlich umgesetzten Ausländerzulassungsregelungen. Heute präsentiert das Immigrationsdirektorat (imigrasi.go.id) über 100 unterschiedliche Visa, die das ganze Spektrum der kurz- oder langfristigen Aufenthaltsgenehmigungen abdecken. Neben den klassischen Arbeitsbewilligungen sind etwa ein Zweitwohnungsvisum, Rentnerbewilligungen, einige Golden Visa sowie Genehmigungen für remote-Erwerbstätige beliebt. 

Das „Second Home Visa“, das auch für den einzigen Wohnsitz genutzt werden kann, ist eine Langzeitaufenthaltsgenehmigung (5/10 Jahre), die bei Platzierung einer Einlage von minimal 2 Milliarden IDR (aktuell rund 95‘000 CHF) bei einer Staatsbank oder beim Kauf einer Luxusimmobilie ab einer Million Dollar erteilt wird. Das Visum kann online beantragt werden, Ehegatten und minderjährige Kinder erhalten eine abgeleitete Genehmigung und der Hauptantragsteller hat innerhalb von 90 Tagen nach Einreise die Einlage oder den Immobilienerwerb nachzuweisen. Rentnervisa sind als klassische Version (Minimalrente: 1‘500 USD monatlich, lokale Agentur als Sponsor vorausgesetzt) oder in der Silver Hair Version (sponsorfreies e-Visum, 50‘000 Einlage und Rentennachweis) verfügbar. Sie differieren in der Laufzeit (1 bzw. 5 Jahre erhältlich), haben diverse weitere Grundbedingungen (z.B. Nachweis einer adäquaten Krankenversicherung, Anstellung von mindestens einer Person als Hausangestellter oder Fahrer) und können zu einer Daueraufenthaltsbewilligung führen.

Golden Visa werden mitunter Investoren zugesprochen, wenn Sie passiv (ab 350‘000 USD, in lokale Aktien, Fonds, Staatstitel) oder aktiv („company setup, ab 2,5 Mio. USD) anlegen. Goldig gekennzeichnet sind auch die Visa, die digitalen Nomaden eine legale Erwerbstätigkeit für nicht-indonesische Arbeitgeber ermöglichen (Bali ist hierfür eine der weltweit bevorzugtesten Destination).

Das Remote Worker Visum setzt ein nachweisbares Jahreseinkommen von minimal 60‘000 USD und einen Solvenznachweis (Bankkonto mit einem Guthaben von 2‘000 USD) voraus und wird für ein Jahr erteilt. Es ist verlängerbar, einfach erhältlich, führt aber nicht zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung.  

Im Unterschied zu den wichtigsten südostasiatischen Ländern (z.B. Thailand und Philippinen) führt Indonesien kaum substanzielle steuerliche Zuzugsanreize für natürliche Personen. Nennenswert ist eine maximal vierjährige Steuerbefreiung von Auslandseinkommen für lokal angestellte und gut ausgebildete Fachkräfte, die ad hoc aufgelistete Berufe (z.B. Ingenieure aller Art, IT-Spezialisten, Forscher, etc.) ausüben. Ansonsten gilt für alle unbeschränkt Steuerpflichtige das Welteinkommensprinzip. Die lokale Ansässigkeit begründet sich durch entweder durch die Etablierung eines Wohnsitzes mit Lebensmittelpunkt oder durch einen Aufenthalt von 183 Tagen in jeglicher 12-Monatsperiode. Einkommensteuerlich greifen Steuersätze von 5% bis 35% (Höchstsatz ab 5 Mrd. IDR bzw. ca. 240’000 CHF), dies bei einem Freibetrag von umgerechnet ca. 2‘600 CHF. Kapitalgewinne werden ordentlich besteuert, gewisse Zinsen und Dividenden zu 10% belastet, ebenso wie Mieteinnahmen. Auf einige Güter (Auto, Boote, etc.) werden exorbitante Luxussteuern erhoben, zusätzlich zur Umsatzsteuer (Normsatz: 12%). Erbschafts- und Schenkungssteuern sind nicht existent. Die Grunderwerbsteuer beträgt 2,5%, die jährliche Grundsteuer liegt bei 0,5% auf den amtlich festgelegten Steuerwerten. Grundbesitz ist den Indonesiern vorbehalten, Ausländer können nur langfristige Nutzungsrechte, direkt oder über ad-hoc-Firmen, erwerben. Die Immobilienpreise liegen in Grossstädten etwa im Niveau anderer südostasiatischen Städten, in ländlichen Gegenden etwas darunter. Teuerste Gegend ist das Besucher-Magnet Bali, wo die Preise in der Höhe angesagter europäischer Touristendestinationen liegen. Zuzugswilligen sei empfohlen, für alle Rechtshandlungen – insbesondere bezüglich Aufenthaltsrecht, Immobilienerwerb, Investitionen und Steuerangelegenheiten – versierte lokale Berater beizuziehen. Emigration Now kann hierzu weisen und orientieren.