Gute Nachricht für die zahlreichen jungen Schweizer Australien-Fans: Ab 2022 werden auch Schweizer Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 30 zum sog. „Work and Holiday-Programm“ zugelassen. Somit können künftig auch junge Schweizer das einjährige Working Holiday-Visum Subclass 147 beantragen. Diese (unter bestimmten Voraussetzungen um zwei weitere Jahre verlängerbare) Teilarbeitsbewilligung ermöglicht etwa alleinstehenden Reisenden Ferienjobs anzunehmen und so ihre Urlaube mitzufinanzieren. Das Visum erlaubt überdies ein Studium (Sprachschule, Lehrgang, Kurs, etc.) während maximal 4 Monate und die uneingeschränkte Ein- und Ausreise während der Gültigkeitsdauer. Die Subclass 147 ist seit Jahren Staatbürger zahlreicher Nationalitäten zugänglich, war aber bislang Schweizern verwehrt. Die Novität freut uns für die zahlreichen jungen Leute, die uns mit Auswanderungsvorhaben aufsuchen. Die recht leicht erhältliche Arbeitsbewilligung (Antragstellungsgebühr 495 AUD, Bearbeitungsdauer für Europäer i.d.R. unter drei Monaten) eignet sich nämlich nicht nur für klassische Ferienjobs, sondern kann auch als Sprungbrett für junge Personen, die in Australien gesuchte Berufe ausüben, verstanden werden. Die Genehmigung ermöglicht es in gefragten Berufen die australische Arbeitsrealität zu erproben, um danach allenfalls die komplexeren, langwierigen und kostspieligen Antragstellungen für ordentliche Arbeitsbewilligungen in Angriff zu nehmen.
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