Anfangs November 2021 ist in Albanien ein neues „Gesetz über Ausländer 79/2021“ in Kraft getreten, das zum Ziel hatte, die zuvor wenig transparent und äusserst bürokratisch gehandhabten Regelungen zur Zulassung von Ausländern zu vereinfachen und zu modernisieren. Ersteres wurde vorab durch klarere Vorgaben sowie durch die Einführung neuer Zuwanderungskategorien, zweiteres durch die Etablierung einer online-Antragstellungsmöglichkeit angepeilt. Von Bedeutung ist zudem die neu geschaffene Einzelerlaubnis, welche z.B. in Erwerbsituationen die vormals mühselig separat zu beantragenden Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen verabschiedete. Die Neuerungen haben bereits Wirkung gezeigt, konnten wir doch etwas verstärktes Interesse für Wohnsitzverlegungen nach Albanien durch nicht albanische Staatsangehörige feststellen. Von den neuen Zuwanderungsschienen wollen wir drei Optionen erwähnen:
■ Rentner-Genehmigung: Rentner können neu eine ad-hoc-Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Hauptbedingung für deren Ausstellung ist der Nachweis eines jährlichen Ruhegehalts von mindestens 1‘200‘000 albanische Lek (gut 10‘000 CHF/EUR), das auf ein einheimisches Bankkonto zu überweisen ist. Überdies werden Evidenz zur künftigen Wohnsituation, eine adäquate Krankenversicherungsdeckung sowie einen Strafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis gefragt.
■ Aufenthaltserlaubnis für Immobilienerwerber: Kaufvertrag oder Besitznachweis über eine lokale Immobilie führen, gepaart mit dem Nachweis ausreichender finanzieller Ressourcen für die Visa-Dauer, führen zu einer ausländerrechtlichen Zulassung
■ Aufenthaltsgenehmigung für remote-worker (z.B. digitale Nomaden): Ausserhalb von Albanien angestellte Personen, die ihre Arbeit mit IT-Mitteln remote ausüben können, erhalten neu bei entsprechendem Nachweis ebenfalls eine Einzelerlaubnis. Verlangt werden hierzu: Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt von 32‘000 ALL, lokales Bankkonto mit Mindestüberweisung, Krankenversicherung und Strafregisterauszug.
Daneben sind über das neue Gesetz weitere Aufenthaltsbewilligungskategorien klarer definiert worden so u.a. für Investoren, Selbständige, Arbeitnehmer lokaler Unternehmen, Grenzgänger, Au Pairs, Schüler und Studenten sowie für Familienangehörige albanischer Staatsbürger (eine englischsprachige Übersicht über alle Genehmigungen kann via info@auswanderung.ch abgerufen werden). Die möglichen Aufenthaltsdauern der (überwiegend verlängerbaren) Erlaubnisse variieren je nach Kategorie und Nationalität des Antragstellers (1/2/5 Jahre). Nach fünf Jahren legitimen Aufenthalt können i.d.R. unbefristete Niederlassungsbewilligungen beantragt werden.
Das Nicht-EU-Land Albanien lockt mit einer gastfreundlichen Bevölkerung. einem mediterranen Klima, spektakulären Landschaften, günstigen Lebenshaltungskosten (insbesondere Wohnkosten), mittlerer Steuerbelastung und einer guten Anbindung ans übrige Europa. Die Ausflüsse der besonderen, jüngeren Geschichte verflüchtigen sich allmählich in der allerdings schleppenden Transformation zum Schwellenland. Albanien war vor nur vier Dekaden politisch vollständig isoliert und ökonomisch in miserabler Verfassung. In vieler Hinsicht konnten politische und wirtschaftliche Reformen sowie eine dezidierte Öffnung gegen aussen zu Fortschritten für die Lebensqualität der dortigen Bewohner führen. In den letzten Jahren wurde Albanien merkbar vom globalen Tourismus entdeckt, ein Zeichen, dass in absehbarer Zukunft auch vermehrte Zuwanderung erwartbar sein könnte.