Wandern Sie kurz- oder mittelfristig aus? Oder haben Sie in Zukunft längere Auslandsaufenthalte in Sicht? Dann sollten Sie Abschlüsse in Versicherungspolicen der gebunden Vorsorge 3a, welche Risikodeckungen bei Tod und Invalidität, Alterssparen sowie Steuervorteile kombinieren, meiden. Die konventionellen oder fondsgebundenen 3a-Policen sind Lieblinge von (teils wirklich fragwürdig agierenden) Versicherungsvermittlern, weil sie bis zum Pensionierungsalter abgeschlossen werden und satte Provisionen generieren. Diese Vermittlungsprovisionen wie auch die Kosten für die Risikoversicherung und deren Verwaltung fallen vornehmlich in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit an. Bei einem Wegzug ins Ausland können die Versicherungsverträge vom Auswanderer im Rahmen der 3a-Vorsorge nicht mehr weiter honoriert werden, so dass zumeist zwei Varianten in den Vordergrund kommen, namentlich die prämienfreie Weiterführung des Versicherungsvertrages mit Ausbezahlung zum ordentlichen Ablauf oder die vorzeitige Auflösung (der sog. Rückkauf, der bei Verträgen, für die während mindestens drei Jahren Prämien entrichtet worden sind, möglich ist). Gerade letztere Variante überrascht manchen Auswanderer, denn die erwähnten Provisionen und Kosten resultieren (speziell bei zeitnah abgeschlossenen Verträgen) in u.U. exorbitanten Verlusten (von häufig mehreren Tausend Franken). Fazit: Auswanderungswillige sowie eventuell auch prospektive Auslandsaufenthalter sollten keine 3a-Versicherungsprodukte erwerben und auch längerfristige Lebensversicherungen mit Sparanteil gut überlegen. Die 3a-Steuervorteile sollten vielmehr über Banklangebote (Konto- oder Investmentlösungen) genutzt und die Risiken Tod, Invalidität und Krankheit allenfalls anderweitig als reine Risikoversicherung abdeckt werden. Dieses Trennen von Sparen und Risikoschutz ist übrigens grossmehrheitlich auch Personen, die keine Auswanderung anpeilen, nahezulegen.
Auswanderern, die zu Ihrem Leidwesen solche Versicherungspolicen bereits halten, kann Emigration Now im Rahmen von Orientierungsgesprächen das optimale weitere Vorgehen aufzeigen, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der Loslösung aus der Schweiz und im Zielland.
Fragen zum Thema? Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!