Frankreich, der Auto-Entrepreneur-Status

Etliche unserer Kunden, die nach Frankreich auswandern, trachten danach, als Haupt-, Neben- oder Zusatzerwerb Beherbergungen (z.B. chambres d'hôtes, gîtes, Bed & Breakfast, Pensionen, Gästehäuser, usw.) anzubieten. Ein solches Unterfangen wird zuweilen unterschätzt, bedarf es doch umsichtiger betriebswirtschaftlicher Planung und mannigfaltiger Abklärungen. Insbesondere verursachen die Vorbereitungen vor dem eigentlichen Geschäftsstart sowie die parallel zu den Beherbergungstätigkeiten anfallenden laufenden administrativen Erfordernisse beträchtlichen Aufwand. Für angehende (oder bestehenden) Kleinunternehmer ist seit anfangs 2009 indes eine begrüssenswerte Neuerung in Kraft. Es handelt sich um den speziellen Status des Auto- Entrepreneurs, der Kleinunternehmern hinsichtlich der Startphase, des administrativen Aufwandes sowie der Sozialversicherungen und Steuern einige Erleichterungen zusichert.
 

Das Wesentliche in Kürze: Zwingend in der Rechtsform der Einzelunternehmung (keine Eigenkapitalerfordernisse, unbeschränkte persönliche Haftung) organisierte Kleinstunternehmen können den Status des Auto-Entrepreneurs beanspruchen, sofern sie gewisse jährliche Umsatzgrenzen nicht überschreiten. Für das Jahr 2009 sind es 80'000 Euro für die Ausübung von gewissen Handelstätigkeiten sowie Beherbergungsleistungen (präzise: pour une activité de vente de marchandises, d'objets, de fournitures, de denrées à emporter ou à consommer sur place ou une activité de fourniture de logement) bzw. 32'000 Euro für Dienstleistungserbringungen (pour les prestations de services relevant de la catégorie des bénéfices industriels et commerciaux ou des bénéfices non commerciaux). Unter diesen Voraussetzungen profitieren die Kleinstunternehmer von einer Befreiung der Eintragungspflichten in Handels-, Gesellschafts- und allenfalls Berufsregistern, unterstehen nicht den Mehrwertsteuerobliegenheiten (TVA), haben vereinfachte Buchführungspflichten und kommen speziell vorteilhaft in den Genuss von Pauschallösungen bei den Sozialversicherungsabgaben sowie bei der Besteuerung. Bezüglich der Sozialbeiträge, die Anspruch auf Kranken- und Rentenversicherung gewährleisten, werden umsatzbezogene Abgaben von 12% bei Handels- oder Beherbergungstätigkeiten bzw. 21,3% bei Dienstleistungserbringungen fällig. Im Einkommenssteuerbereich kann als Alternative zur ordentlichen Besteuerung eine pauschale, endbesteuernde Umsatzabgabe von 1% bei Handels- oder Beherbergungstätigkeiten bzw. 1,7% bei Dienstleistungserbringungen geleistet werden. Die weiteren Details sowie Vor- und Nachteile dieses Status, die möglichen Alternativen sowie weitere Hinweise zur selbständigen Erwerbstätigkeit (auch und speziell im Gastgewerbesektor) können in Orientierungsgesprächen  durch unsere Frankreich-Berater vertieft werden.