Panama, das revidierte Immigrationsrecht

Seit einiger Zeit hat Panama bei unserer Kundschaft Costa Rica als beliebteste Auswanderungsdestination in Zentralamerika abgelöst. Als attraktiv wirken vor allem relativ günstige Lebenshaltungskosten, in vielen Situationen weitgehende Steuerfreiheit, die 1:1-Dollaranbindung der lokalen Währung bzw. der USD-Umlauf sowie die moderne Hauptstadt und deren Finanzplatz (in Panama Stadt sind 105 Banken präsent). In der Gunst von Zuwanderern (vorab nordamerikanische Babyboomer sowie Mittel- und Nordeuropäer) lag das mittelamerikanische Land auch aufgrund geringer Eintrittshürden im Migrationsrecht. Allerdings wurden die Einwanderungsbestimmungen im Sommer 2008 massiv verschärft, doch trotzdem bleibt die Kanalnation für Ausländer vergleichsweise gut akzessibel.

Die vormals geltende Immigrationsvorschriften, die aus dem Jahre 1960 stammten, wurden durch eine am 26. August 2008 in Kraft getretene Version ersetzt, die sich aus der "Ley de Migration" (Decreto Ley Nr. 3 vom 22.2.2008) sowie aus einem "Reglamento de Ley de Migracion" (Decreto Ejecutivo Nr. 320 vom 8.8.2008) zusammensetzt. Auch unter diesem Regelwerk wird das beliebteste Einwanderungsvisum jenes für Rentner (pensionados). Diese Bewilligung wird ohne Altersklauseln allen Personen erteilt, die eine lebenslängliche, staatliche oder private Monatsrente von mindestens 1'000 USD nachweisen. Hierbei handelt es sich um eine Daueraufenthaltsbewilligung, die indes verfällt, wenn das Land (unabgemeldet) für mehr als zwei Jahre verlassen wird. Im rentnerfreundlichen Panama können Inhaber eines pensionado-Visums von diversen institutionalisierten Vergünstigungen (Rabatte im Land- und Luftverkehr, im Freizeitwesen, gar im Finanzierungsbereich) profitieren. Neben Rentnergenehmigungen und einer Reihe von Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit sind u.a. Visa bzw. Daueraufenthaltsbewilligungen für Vermögende (Anlage von minimal 300'000 USD bei der Zentralbank, Engagement in Immobilie oder mittels einer vierjährigen Einlage bei einer panamesischen Bank, auch Kombination davon), Direktinvestoren (Mindestengagement 160'000 USD) oder Aufforster (Minimalinvestition neu: 80'000 USD) erhältlich. Inhaber solcher Investitionsvisa kamen bislang in den Genuss der wirtschaftlichen Zugehörigkeit und wurden mit einem speziellen Passport geehrt. Dieses Programm wurde nunmehr gestrichen, so dass die panamesische Nationalität nur noch nach einem Mindestdaueraufenthalt von fünf Jahren erlangt werden kann.

EMIGRATION NOW kooperiert mit einer mittelgrossen Anwaltskanzlei aus Panama Stadt, die langjährig im Umgang mit Auslandsklientel vertraut ist und entsprechend Kundenorientierung und Verlässlichkeit nach europäischem Standard zu bieten vermag. Das Immigrationsangebot der Kanzlei umfasst sämtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit der Einwanderung stehen, wobei die Beratung und Umsetzung umfassend oder nur Teilbereiche abdeckend sein kann. Neben Fragen des Aufenthaltsrechts können mitunter Steueraspekte, das lokale Immobilienrecht (Vertragsüberprüfungen bei Miete oder Kauf, Finanzierungsgestaltungen, usw.) sowie erbrechtliche Belange (Testamente bzw. letztwillige Verfügungen, entsprechende Gestaltungen und Strukturierungen) abgedeckt werden. Auch steht eine kleine Relocation-Abteilung zur Verfügung, die auf Wunsch Handlungen, die keine spezialisierte Rechtsberatung erfordern (z.B. Immobiliensuche, Krankenversicherungen, übrige Versicherung, Führerscheinumschreibung, usw.), übernehmen kann. Die Dienste der Kanzlei können darüber hinaus für Unternehmensansiedlungen aller Art in Anspruch genommen werden. Die Anwaltsozietät hat hierin langjährige Expertise (Kunden sind vorab europäische und nordamerikanische Firmen) aufgebaut, woraus auch das erwähnte Einwanderungsangebot entstanden ist. Schliesslich beschäftigt die Sozietät, wie alle grossen Kanzleien in Panama, auch Experten im maritimen Recht (Seerecht, Schiffsregistrierungen, usw.). EMIGRATION NOW empfiehlt die Dienste der Kanzlei zur sorgenfreien Umsetzung eines Wegzuges nach Panama. Vertiefende Informationen zu Möglichkeiten, Modalitäten und Konditionen erteilt unser Zürcher Panama-Landesberater in Orientierungsgesprächen oder für deutsche bzw. österreichische Interessenten auch telephonisch oder via Mail.

Hinsichtlich der Besteuerung ist bekannt, dass Panama einschlägig als Steueroase gehandelt wird. Geläufig sind etwa die Vorteile bei der Schiffregistrierung (jedes sechste Schiff ist dort registriert!) sowie diverse steuergeschonte offshore-Opportunitäten (z.B. Gesellschaften ohne Inlandsaktivitäten oder Familienstiftungen, die mittlerweile auch von Schweizer Banken rege propagiert werden) Zuzüger profitieren dagegen wegen der Besteuerung nach dem Territorialprinzip im Bereiche der direkten Steuern von absoluter Steuerfreiheit, sofern sie in Panama selbst keine Einkommen generieren (bei lokaler Einkommenserzielung kann Panama aber nicht mehr als Steueroase bezeichnet werden). Relevant sind daher nur indirekte Steuern sowie immobilienbezogene Abgaben. Die Einkommenssteuerfreiheit ist das hauptsächliche Zuzugmotiv europäischer Einwanderer, welches häufig auch durch die Verfügbarkeit hochwertiger Immobilien alimentiert wird. Zuletzt nachhaltiges Wirtschaftswachstum,  die dollarisierte Wirtschaft sowie die Zuwanderung haben den panamesischen Immobilienmarkt zur augenscheinlichen Attraktion gemacht. Die Preise haben sich in den letzten drei Jahren in etwa verdoppelt, trotzdem liegen die absoluten Preise für vergleichbare Objekte gegenüber Europa um 50-60% tiefer, zumal die globale Wirtschaftskrise für eine Glättung lokaler Preisexzesse sorgt. Der Boom betraf die landschaftlich wertvollsten Gegenden sowie speziell die Wolkenkratzerstadt Panama City. Im vollends amerikanisierten Immobilienmarkt tummeln sich viele westliche Akteure mit teils dubiosen Verkaufspraktiken, was zur Vorsicht monieren sollte. Auch ist auf sorgfältige Kaufabwicklung ein dezidiertes Augenmerk zu richten