USA

Die meisten Nationen gewähren Ausländern, die im Inland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, um dem Staate nicht zur Last zu fallen, recht problemlos Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligungen (z.B. Rentnervisa oder Genehmigungen ohne Erwerbstätigkeit).
 
Eine Ausnahme stellt hier das weltweit wohl begehrteste Einwanderungsland, die Vereinigten Staaten von Amerika, dar. So leben z.B. in den US-Küstenregionen - speziell in Florida - etliche ausländische Ruheständler (viele Deutsche und Schweizer) aller Altersklassen mit 3- oder 6-monatigen Touristenvisa, nach dessen Verfall sie für mindestens 72 Stunden die USA verlassen um daraufhin wieder einzureisen. Dieser unbefriedigende Status wurde von den amerikanischen Behörden lange toleriert, doch nach dem "11. September 2001" ist diese Vorgehensweise reichlich diffiziler geworden. So mag es diese US-Dauergäste sowie angehende US-Einwanderer interessieren, dass sich seit kurzem für passive Investoren eine neue Möglichkeit zur Erlangung einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung (Green Card) eröffnet hat.
 
Green Cards werden prinzipiell nur für Personen mit enger US-Verwandtschaft, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses (z.B. Personen mit ausserordentlichen Fähigkeiten, Professoren und Forscher, multinationale Führungskräfte und Manager, Akademiker) oder auf dem Wege der Verlosung erteilt. Auch Investoren erhalten eine solche Daueraufenthaltsbewilligung (EB-5), wenn sie mindestens 1 Mio. USD investieren, 10 Arbeitsplätze schaffen und die Unternehmung aktiv führen.
 
Doch neu ist nun unter Umständen ein Verzicht auf aktives Management möglich, denn in der EB-5-Kategorie läuft ein vorläufig bis 2008 angesetztes Pilotprogramm, das auch die indirekte Rekrutierung von 10 Vollzeit-Arbeitskräften erlaubt und - beschränkt auf strukturschwache Gegenden - ein Mindestengagement von nur 500'000 USD zulässt.
 
Spezialisierte Anwälte und Einwanderungsberater (auch in den USA gilt: "Trau, schau, wem") halten mannigfaltige, von der Einwanderungsbehörde US Citizenship and Immigration Service (USCIS) abgesegnete Investitionsprojekte bereit, insbesondere auch Immobilienprojekte, die sich aufgrund ihrer überschaubaren Risiken insbesondere dann empfehlen, wenn hauptsächlich die Green-Card-Erlangung im Vordergrund steht.
 
Nach der Wahl eines passenden Projektes werden die Anlagegelder bis zur Visa-Erteilung (i.d.R. rund 60-90 Tage, was die EB-5 zur schnellst bearbeiteten Visakategorie macht) auf ein Treuhandkonto parkiert (also vorbehältlich der Einwanderungsantraggenehmigung "at risk" gesetzt). Die Investitionen, welche oft über Limited Partnerships (in Kommanditistenstellung) getätigt werden, erfolgen unabhängig vom gewählten Wohnort, der US-weit frei gewählt werden kann.
 
Zwei Jahre nach der Investition prüft die USCIS den Erfolg der Anlage (speziell ob die 10 Stellen indirekt geschaffen wurden) und erteilt bei positivem Ausgang die definitive Green Card (für den Investor, dessen Ehepartner und Kinder unter 21). Nun könnten sich EB-5-Investoren, welche übrigens in den USA frei arbeiten können, allenfalls von ihrem Engagement trennen, die "US-Residence" aber behalten. Doch weil die meisten Projekte erst mit der Zeit eine angemessene Rendite abwerfen und die Kosten (Beratungsgebühren, Steuern, Gesellschaftserrichtung, usw.) vorgefertigter Angebote relativ hoch sind (je nach Anbieter zwischen 5 und 10% der investierten Summe) erfolgen die Ausstiege vielfach erst nach einem halben Dutzend Jahre.               
 
EMIGRATION NOW kann sowohl aktive als auch passive Investoren zu sämtlichen Facetten des EB-5-Visums umfassend beraten, ebenso wie für befristete Aufenthaltsbewilligungen für Investoren des Typs E-2, welche mit geringeren Investitionen erlangt werden können.